Volksbank Lembeck-Rhade eG
Stadtsportverband Dorsten e.V.

Ein Kreuz an der richtigen Stelle kann helfen Geld zu sparen

Am Mittwoch, den 9.5 hatte der SSV die Verantwortlichen der angeschlossenen Vereine zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Steuerrecht in Kombination mit Gemeinnützigkeit eingeladen. Der Referent Manfred Schmidt verstand es, die Informationen zur „trockenen“ aber wichtigen Materie auf lockere Art zu vermitteln. Langeweile kam deshalb bei den 40 Gästen in der über drei Stunden dauernden Veranstaltung im Klubhaus des VFL Dorsten nicht auf …

Anhand von vielen Beispielen zeigt er auf, wie durch eine geschickte Vereinsführung, häufig auf einfache Art und Weise, die Vereine Geld sparen können. Er wies auch auf häufige Fehler hin, die unter Umständen teuer werden können, z. B. beim Ausstellen von Spendenquittungen. „Den Termin zu Abgabe der nächsten Körperschaftssteuererklärung sollten sich alle Fett zu notieren und diese rechtzeitig einreichen!“

Hier einige Themen des Abends zusammengefasst (ohne Gewähr):

  • Aktualisierung der Satzung (Anpassung an neue gesetzliche Bestimmungen. Seit 2007 gibt es die Ehrenamtspauschale: Wer im Vereinen nebenberuflich tätig ist, darf pro Jahr bis zu 500 Euro verdienen, ohne dies zu versteuern. Hinweis: Für Vorstandsmitglieder darf das nur angewendet werden, wenn die Vorstandsarbeit laut Vereinssatzung nicht als "unentgeltlich" oder "ehrenamtlich" erbracht werden muss.)
  •  Gültigkeit der Freistellung (Ausstellungsdatum + 5 Jahre minus 1 Tag)
  •  Einreichen der Körperschaftssteuererklärung alle 3 Jahre
  • Ehrenamtspauschale (500 Euro/Jahr und Mitglied außer dem §26 BGB Vorstand). Bei Satzungsänderungen solle man darauf achten das die Vorstandsarbeit NICHT als unentgeltlich oder ehrenamtlich zu erbringen ist.
  • Ehrenamtspauschale in Kombination „Verzichts- und Zuwendungserklärung: Die Kombination ermöglicht es dem Verein, dem Empfänger eine entsprechende Spendenquittung auszustellen.
  • Umsatzsteuerpflicht
  • Umsatzsteuer optieren: „Kleinunternehmer“ mi t Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro / Jahr brauchen keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.  Aber dafür gibt eine Bindefrist von 5 Jahren.  Für alle Einnahmen müssen 7% Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt werden. Gleichzeitig bekommt man für alle Ausgaben aber die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. I.d.R. sind das 19%. Wenn also in einem kleinen Verein die Ausgaben und die Einnahmen in etwa ausgeglichen sind. Bekommt man die Differenz zurückerstattet.   

Das alles ist aber tatsächlich im Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Deshalb haben wir die Unterlagen des Referenten für Sie zusammengestellt und zum Downloaden bereitgestellt.  Es wird empfohlen, die Unterlagen der runterzuladen und zu lesen.

Des Weiteren möchten wir empfehlen, von dem Angebot des LSB zu einer kostenlosen Vereinsberatung Gebrauch zu machen. Hierfür hat der Landessportbund ein Team von fachkompetenten, qualifizierten und autorisierten Beratern/innen und Moderatoren/innen ausgebildet, die interessierte Vereine vor Ort beraten.

Werner Niehuis

11.05.2012

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