Liebe Vorsitzende in den Sportvereinen, liebe Vorsitzende in den Stadtsportverbänden,
wir schreiben Sie heute noch einmal zum Förderprogramm Digitalisierung an. Das Förderprogramm wurde noch einmal angepasst, so dass für einige der bereits gestellten Anträge Änderungen vorgenommen werden müssen.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Aktualisierungen und nehmen ggf. diese Änderungen vor.
Leasing/Abonnieren von Software
Das Leasen/Abonnieren von Software ist möglich, wenn die Zweckbindungsfrist von drei Jahren gewährleistet ist. Das heißt, dass die Anschaffung/Bereitstellung im ersten Jahr über die gewährte Förderung möglich ist, die Kosten für das zweite und dritte Jahr aber selbst getragen werden müssen. Außerdem gilt unverändert, dass die Anschaffung von Software nur in Verbindung mit entsprechender Hardware möglich ist.
Vorsteuerabzugsberechtigung
Das Antragsformular wurde dahingehend angepasst, dass der Verein nunmehr bestätigt, dass er für diese Maßnahme nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Sofern bereits ein Antrag gestellt wurde: Der Verein kann diese Bestätigung auch im Nachgang per E-Mail erteilen.
Insbesondere der Punkt „Vorsteuerabzugsberechtigung“ wird einige geplante Maßnahmen einschränken. Es können also nur Maßnahmen im ideellen Bereich gefördert werden.
Wir bitten Sie , falls Sie Ihren Antrag bereits eingereicht haben, diese Änderungen zu beachten und uns ggf. den geänderten Antrag oder die Ergänzung per Mail bis spätestens zum 10.03.2023 per Mail zurückzuschicken.
Ebenso bitten wir um Beachtung bei Neuanträgen.
Bei Fragen melden Sie sich gerne bei uns.
Freundliche Grüße
Petra Völker
Geschäftsführerin
Kreissportbund Recklinghausen e.V.
Hennewiger Weg 18
45721 Haltern am See
Tel.: 02364-50 67 400
Mobil: 0173-7711308
Fax: 02364-50 67 403
E-Mail: petra.voelker@ksb-re.de
www.ksb-re.de