Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem aktuellen Anlass, leider hat sich am zurückliegenden Samstag nahe Ahsen ein Unfall auf der Lippe ereignet, möchte ich auf zwei Dinge hinweisen, dieses mit der Bitte um Beachtung und ggfls. Weiterleitung an Ihre Mitgliedsvereine.
Die Lippe als lebendiges Gewässer birgt bei der Befahrung immer auch Gefahren, insbesondere im Bereich von Abbruchkanten, ufernahen Wäldern, bei größeren Strömungen und in der Nähe von Baustellen.
Ausdrücklich möchte ich daher in Erinnerung rufen, dass die Befahrung der Lippe bei Ahsen, insbesondere die Durchfahrung der Brückenbaustelle an der K9 (Lippestraße/Eversumer Straße), auch zum Schutz von Kanuten, derzeit untersagt ist. Ich bitte dieses auch weiterhin zu beachten.
Ich weise darauf hin, bei der Befahrung der Lippe, entsprechend der Befahrungsregeln im Kreis Recklinghausen die Ein- und Ausstiegsstelle Nr. 5 derzeit nur als Ausstiegsstelle zu nutzen und die weitere Befahrung der Lippe frühestens ab der Einstiegsstelle Nr. 7 fortzusetzen.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Andreas Kückmann
Fachdienst 70 - Fachdienst Umwelt -
Kreisverwaltung Recklinghausen
Kreishaus
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